Weiterbildung

BKF   &   Stapler

Module LKW & Bus

Innerhalb von fünf Jahren müssen Berufskraftfahrer 35 h Weiterbildungen mit unterschiedlichen Kenntnisbereichen absolvieren.

Die Module im einzelnen:

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Modul 4: Schadensprävention

Moduk 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast  

Eigene BKF-Weiterbildungs-Termine für Ihre Firma sind ab 5 Teilnehmern von Montag bis Samstag nach Absprache gerne möglich.

Staplerausbildung


Staplerausbildung Ausbildungsstufe 1 & 2  /  Abseilschulung vom Hochregalstapler  /  Hubarbeitsbühnenausbildung  /  Jährliche Weiterbildungen 


Ausbildung & Prüfung nach den Vorschriften der BG


Wir bilden in den Ausbildungsstufen 1 - 3 zum Gabelstaplerfahrer/in nach der vom Verband der Berufsgenossenschaften geforderten Vorschriften und Grundsätzen. Voraussetzung für eine betriebliche Ausbildung ist, dass ein Gabelstapler bzw. ein Hochregalstapler mit gültiger UVV-Plakette vorhanden ist.

Voraussetzungen für die Staplerausbildung:


Gesetzliche Vorschriften:


Dabei beinhaltet die Ausbildungsstufe 1 die allgemeine Grundausbildung. Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Ausbildungsstufe 1 gilt als Grundvoraussetzung, erst dann darf die Ausbildungsstufe 2 - 3 durchgeführt werden.


Folgende Staplerausführungen bedürfen der Ausbildungsstufe 2: Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Mitnahmestapler, Kommissionierstapler, Schlepper, Routenzüge Stapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Seitenstapler, Vierwegestapler, Mehrwegstapler, Raupenstapler, Kettenstapler, Ferngesteuerte Stapler, spezielle Flurförderzeuge und besondere Anbaugeräte. Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.


Die Ausbildungsstufe 3 beinhaltet die gerätebezogene betriebliche Ausbildung und die jährlich geforderte Weiterbildung.

Das 1-Tagesseminar entspricht nur unter bestimmten Voraussetzungen den DGUV Grundsätzen. 


Jährliche Weiterbildung

Nach erfolgter Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ist der Unternehmer verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechen § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

Die jährliche Weiterbildung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.

Um die erneute Zertifizierung zu erlangen, können Ihre Mitarbeiter an einem theoretischen oder praktischen Teil an einem Lehrgang teilnehmen.

Nach erfolgter Durchführung ist die Maßnahme formgerecht zu dokumentieren.

Als Unternehmer ist es Ihre Pflicht die jährlich wiederkehrende Weiterbildung bei Staplerfahrern, Flurförderzeugführern durchzuführen. Diese gesetzliche Vorschrift kommt auch beim Einsatz von Leiharbeitern zu tragen.

Gesetzlichen Vorschriften:


Wir führen die Seminare gerne bei Ihnen im Hause (als Inhouse Schulung bzw.: Inhouse Seminar) durch.