Weiterbildung
BKF & Stapler
Module LKW & Bus
Innerhalb von fünf Jahren müssen Berufskraftfahrer 35 h Weiterbildungen mit unterschiedlichen Kenntnisbereichen absolvieren.
Die Module im einzelnen:
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention
Moduk 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Eigene BKF-Weiterbildungs-Termine für Ihre Firma sind ab 5 Teilnehmern von Montag bis Samstag nach Absprache gerne möglich.
Staplerausbildung
Staplerausbildung Ausbildungsstufe 1 & 2 / Abseilschulung vom Hochregalstapler / Hubarbeitsbühnenausbildung / Jährliche Weiterbildungen
Ausbildung & Prüfung nach den Vorschriften der BG
Wir bilden in den Ausbildungsstufen 1 - 3 zum Gabelstaplerfahrer/in nach der vom Verband der Berufsgenossenschaften geforderten Vorschriften und Grundsätzen. Voraussetzung für eine betriebliche Ausbildung ist, dass ein Gabelstapler bzw. ein Hochregalstapler mit gültiger UVV-Plakette vorhanden ist.
Voraussetzungen für die Staplerausbildung:
Mindestalter 18 Jahre (mit 16 Jahren nur unter strengen Auflagen in der Ausbildungsstufe 1)
Mindestalter 18 Jahre in der Ausbildungsstufe 2
Gesundheitliche Eignung, für das Steuern von Gabelstaplern (bei einer Ausbildung ohne ärztliche Untersuchung können wegen gesundheitlicher Bedenken vom Arzt im Nachhinein keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden)
Mit der Bedienung und Handhabung des Staplers vertraut (optimal)
Lichtbild (normal)
Fahrpraxis vorhanden (optimal), Fahrstunden können dazu gebucht werden
Der Unterricht erfolgt ausschließlich in Deutsch (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden oder eine Begleitperson, die als Dolmetscher fungiert)
Gabelstapler in Ihrer Firma vorhanden - zur Schulung, Prüfung mit UVV Prüfung
Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung am Gerät
Gesetzliche Vorschriften:
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1)
Grundsätze Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68)
Qualifizierung / Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV 308-001)
Qualifizierung / Beauftragung von Fahrern von geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-009)
Dabei beinhaltet die Ausbildungsstufe 1 die allgemeine Grundausbildung. Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Die Ausbildungsstufe 1 gilt als Grundvoraussetzung, erst dann darf die Ausbildungsstufe 2 - 3 durchgeführt werden.
Folgende Staplerausführungen bedürfen der Ausbildungsstufe 2: Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Mitnahmestapler, Kommissionierstapler, Schlepper, Routenzüge Stapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Seitenstapler, Vierwegestapler, Mehrwegstapler, Raupenstapler, Kettenstapler, Ferngesteuerte Stapler, spezielle Flurförderzeuge und besondere Anbaugeräte. Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Die Ausbildungsstufe 3 beinhaltet die gerätebezogene betriebliche Ausbildung und die jährlich geforderte Weiterbildung.
Das 1-Tagesseminar entspricht nur unter bestimmten Voraussetzungen den DGUV Grundsätzen.
Jährliche Weiterbildung
Nach erfolgter Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ist der Unternehmer verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechen § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.
Die jährliche Weiterbildung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
Um die erneute Zertifizierung zu erlangen, können Ihre Mitarbeiter an einem theoretischen oder praktischen Teil an einem Lehrgang teilnehmen.
Nach erfolgter Durchführung ist die Maßnahme formgerecht zu dokumentieren.
Als Unternehmer ist es Ihre Pflicht die jährlich wiederkehrende Weiterbildung bei Staplerfahrern, Flurförderzeugführern durchzuführen. Diese gesetzliche Vorschrift kommt auch beim Einsatz von Leiharbeitern zu tragen.
Gesetzlichen Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §9)
Ausbildung Flurförderzeugfahrer/in (DGUV 68)
Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention (DGUV 1)
Wir führen die Seminare gerne bei Ihnen im Hause (als Inhouse Schulung bzw.: Inhouse Seminar) durch.