Auto & Anhänger

Klasse B

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L 

Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (letzteres ehemals Klasse BE). In dieser Klasse ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, erlaubt.

Besonderheiten

BF17

Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse. Es umfasst jedoch ebenfalls alle unter (Klasse B) aufgeführten Anforderungen. Bei bestandener Führerscheinprüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, die gemeinsam mit dem Personalausweis gültig ist. Mit dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt und die Bescheinigung kann in den EU-Führerschein umgewandelt werden.


B96

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Die Schlüsselzahl kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden. 

Erfolgreiche Absolventen dürfen dann Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg fahren. Darunter fallen auch die meisten Wohnwagen oder Caravan-Gespanne. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


B196

Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren & ein Mindestalter von 25 Jahren.

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW (15 PS) Nennleistung / Verhältnis Leistung/Gewicht = 0,1 kW/kg.

Der Geltungsbereich ist jedoch nur innerhalb Deutschlands. Zudem ist eine Erweiterung auf A2 oder A nicht möglich.

Siehe auch Klasse "Motorrad".



B197

Klasse B/ BF mit Eintrag Schlüsselzahl 197 - möglich seit 01.04.2021 - gilt im In- und Ausland.

Trotz Praktischer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug darf man im Inland und im Ausland auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren, wenn mind. 10 Fahrstunden á 45 Min. mit einem Schaltwagen absolviert wurden und eine 15-minütige Testfahrt mit dem/r Fahrlehrer/in vor der Prakt. Prüfung zur Bestätigung der Schaltkompetenz (Fahrschüler/in ist in der Lage, ein Kfz mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen) durchgeführt und bescheinigt wird.

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE jedoch eine Automatikbeschränkung.






Klasse BE

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Darunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg bestehen.