LKW

Klasse C

Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B 

Hierzu zählen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B  

Zur Fahrerlaubnisklasse C1 zählen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). 

Klasse CE

Voraussetzungen: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C

In Fahrerlaubnisklasse CE fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse C1E

Voraussetzungen: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C1

Bei Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug

der Fahrerlaubnisklasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, oder

der Fahrerlaubnisklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ehemals Klasse BE) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Gewerbliche Nutzung

Fahrerqualifizierungsnachweis

Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2018/645 ist eine Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgenommen worden. Demnach gibt es seit Mai 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher Berufskraftfahrern zusätzlich zum Führerschein ausgestellt wird. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Hinweis zu Schlüsselnummer 95 im Führerschein.