Motorrad

Ausbildung von Motorrad zu Motorrad

Eine Besonderheit, die nicht in jeder Fahrschule angeboten wird, ist bei mir die Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. Ich versuche -soweit möglich- bei den Fahrstunden meine/n Fahrschüler/in mit dem Motorrad zu begleiten, sodass ich besonders praxisnah ausbilden kann. Über moderne Bluetooth-Funkanlagen mit Gegensprecheinrichtung ist der Kontakt zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler/in auch während der Fahrt möglich. Das ist bei der Ausbildung ein wichtiger Sicherheitsaspekt.

Klasse A

Voraussetzung Krafträder: mind. 24 Jahre alt oder  20 Jahre, wer mindestens seit 2 Jahren Klasse A2 besitzt 

Voraussetzung dreirädrige Krafträder: mind. 21 Jahre alt

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1, A2

Dazu gehören alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A1

Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Hierzu zählen zum einen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und

zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A2

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

Klasse A2 umfasst Krafträder mit und ohne Beiwagen (ehemals Klasse A1 – leistungsbeschränkt), deren Motorleistung nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, beträgt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2kW/kg nicht übersteigt.

Schlüsselzahl B196


Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse B mind. 5 Jahre & mind. 25 Jahre alt

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW (15 PS) Nennleistung / Verhältnis Leistung/Gewicht = 0,1 kW/kg.

Der Geltungsbereich ist jedoch nur innerhalb Deutschlands. 

Zudem ist eine Erweiterung auf A2 oder A nicht möglich.